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Logopädische Praxis
Katrin Schubert

Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich Sprachtherapie?
Eine Sprachtherapie findet auf Grund einer Verordnung Ihres betreuenden Kinderarztes, Hausarztes, HNO-Arztes oder Neurologen statt. Sie können natürlich jederzeit auch einen Termin zur Beratung mit uns vereinbaren.

Was benötige ich zum ersten Termin?
Sie benötigen eine Heilmittelverordnung Ihres Arztes. Haben Sie noch weitere ärztliche oder persönliche Unterlagen, die die Diagnostik erleichtern, so bringen Sie diese bitte mit.

Was passiert beim Erstgespräch?
Nach dem der behandelnde Arzt ein Therapiebedürftigkeit festgestellt hat, findet zu einem vereinbarten Termin durch die betreuende Logopädin ein Erstgespräch mit dem Patienten statt. Dabei findet die Erhebung der Anamnesedaten mit der entsprechenden Diagnostik statt. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Erstellung des Therapieplans. Das weitere individuelle Vorgehen wird mit dem Patienten besprochen und entsprechende Folgetermine vereinbart.

Wie bekomme ich einen Termin?
Bitte vereinbaren Sie den ersten Termin telefonisch, da wir auf Grund von Hausbesuchen nicht immer in der Praxis anzutreffen sind. Haben Sie auch keien Scheu auf den Anrufbeantworter zu sprechen und Ihren Namen und Ihre Telefonnummer zu hinterlassen. Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück.

Machen Sie auch Hausbesuche?
Wenn ein Hausbesuch aus medizinischen Gründen notwendig ist und Ihr Arzt „Hausbesuch“ auf der Heilmittelverordnung vermerkt hat, kommen wir zur Therapie selbstverständlich zu Ihnen nach Hause.

Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Behandlungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig vor allem vom Störungsbild und  von den Ursachen der zu behandelnden Sprachstörung. Zusätzlich spielen aber auch die Therapieintensität, der allgemeine Entwicklungszustand, der Gesundheitszustand und die Motivation eine Rolle. So ist die Behandlungsdauer bei jedem Patienten unterschiedlich und nicht vorhersagbar.

Was sind Heilmittelrichtlinien?
In den Heilmittelrichtlinien ist festgelegt, bei welchem Störungsbild wie viele Therapieeinheiten, welche Therapiedauer pro Sitzung und in welcher Therapiefrequenz der Arzt die Sprachtherapie verordnen darf. Einen Überblick über die konkreten Festlegungen der Heilmittelrichtlinien finden Sie in der Rubrik Fachwissen.

Was ist der Unterschied zwischen Logopäden und akademischen Sprachtherapeuten?
In Praxen, die Sprachtherapie anbieten, arbeiten unterschiedliche Berufsgruppen. Die zwei größten Berufsgruppen in Deutschland sind die Logopäden und die akademischen Sprachtherapeuten. Diese Berufsgruppen unterscheiden sich durch ihre Ausbildung.
Logopäden werden an staatlichen oder privaten Fachschulen ausgebildet. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und der Abschluss berechtigt sie dazu eine Kassenzulassung zu beantragen und nach Erhalt in einer freien Niederlassung zu arbeiten. Der Berufsverband der Logopäden ist der dbl (Deutscher Bundesverband der Logopäden).
Akademische Sprachtherapeuten haben ihre Ausbildung an einer Hochschule oder einer Universität erhalten und in aller Regel mit einem Diplom abgeschlossen. Auch sie können mit ihrem Ausbildungsnachweis von den Krankenkassen zugelassen und dann in freien Niederlassungen tätig werden.
Der Berufsverband der akademischen Sprachtherapeuten ist der dbs (Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten).