Platzhalter
Logo Logopädische Praxis
Logopädische Praxis
Katrin Schubert

Heilmittelrichtlinien

Dieses Dokument steht auch als PDF-Datei zum Download (68Kb) zur Verfügung.

Die Heilmittelrichtlinien (HMR) traten zum 01.07.2004 in Kraft.

In den Heilmittelrichtlinien ist festgelegt, bei welchem Störungsbild wie viele Therapieeinheiten, welche Therapiedauer pro Sitzung und in welcher Therapiefrequenz der Arzt die Sprach, Sprech- oder Schlucktherapie verordnen darf.
Die folgende Übersicht dient zur Orientierung. Bei speziellen Fragen können Sie sich gern an uns wenden:


dbs Logo

http://www.dbs-ev.de

Neue Heilmittelrichtlinien zum 01.07.2004

Kurzübersicht über den Inhalt einer Verordnung zur Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

  • Bei Erstverordnungen sind 10 Therapien pro Verordnung möglich.
  • Für jede Diagnosegruppe gibt es eine Gesamtverordnungsmenge. Wird die Gesamtverordnungsmenge überschritten, muss die Verordnung zur Genehmigung bei der KK eingereicht werden. Teilweise verzichten KK auf diese Genehmigungspflicht (z.B. VdAK)
  • Nach 12 Wochen behandlungsfreier Zeit tritt ein neuer Regelfall in Kraft (d.h. alle Möglichkeiten der HMR bestehen bei entsprechender Indikation ohne Genehmigung der KK wieder). Bei begründungspflichtigen Verordnungen (außerhalb des Regelfalls) übernehmen die Krankenkassen bis zum Zugang der Entscheidung die Kosten. Eine Regressforderung für die bereits durchgeführten Therapien ist ausgeschlossen.
  • Wird ein Therapiebericht gewünscht, bitte auf der Verordnung vermerken.
  • Die Therapiefrequenz ist eine Empfehlung und kann individuell festgelegt werden.

Folgende Angaben müssen bei der Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie beachtet und auf das Verordnungsblatt eingetragen werden.

Störungen der Stimme


Diagnosegruppe

Indikations-
schlüssel

mögl.
Therapiedauer

Gesamtverord-
nungsmenge
des Regelfalls

Therapie-
frequenz

Hinweise

organisch bedingte
Erkrankungen der Stimme

ST 1

30min

20 Einheiten

mind.
2x wöchtl.

Erst-VO:
bis 10x/VO

Folge-VO:
bis 10x/VO

45min

funktionell bedingte
Er krankungen der Stimme

ST2

30min

20 Einheiten

mind.
2x wöchtl.

45min

psychogene Störungen
der Stimme Aphonie

ST 3

30min

5 Einheiten

tägl. bis zu
mehreren
Einheiten

 

45min

60min

psychogene Störungen
der Stimme Dysphonie

ST 4

30min

20 Einheiten

mind.
2x wöchtl.

Erst-VO:
bis 10x/VO

Folge-VO:
bis 10x/VO

45min

Störungen der Sprache


Störungen der Sprache
vor Abschluss der
Sprachentwicklung

SP1

30min

60 Einheiten

mind.
2x wöchtl.

Erst-VO:
bis 10x/VO

Folge-VO:
bis 10x/VO

45min

 

Störungen der auditiven
Wahrnehmung

SP2

30min

20 Einheiten

mind.
2x wöchtl.

45min

Störung der Artikulation

SP3

30min

30 Einheiten

mind.
1x wöchtl.

45min

Störungen der Sprache
bei hochgradiger Schwer-
hörigkeit oder Taubheit

SP4

30 min

50 Einheiten

mind.
2x wöchtl.

Erst-VO:
bis 10x/VO

Folge-VO:
bis 20x/VO

45 min

60min

Störungen der Sprache
nach Abschluss der
Sprachentwicklung
(Aphasie/Dysphasie)

SP5

30min

60 Einheiten

mind.
1x wöchtl.

Erst-VO:
bis 10x/VO

Folge-VO:
bis 20x/VO

45min

60min

Störung der Sprech-
motorik

SP6

30min

60 Einheiten

mind.
1x wöchtl.

45min

60min

Störungen des Redeflusses


Stottern

RE1

30min

50 Einheiten

mind.
1xwöchtl.

Erst-VO:
bis10x/VO

Folge-VO:
bis 10x/VO

45min

60min

Poltern

RE2

30min

20 Einheiten

mind.
1x wöchtl.

45min

Störungen der Stimm- und Sprechfunktion

Störungen der Stimm-u.
Sprechfkt./Rhinophonie

SF

30min

20 Einheiten

mind.
1xwöchtl.

Erst-u.Folge-VO:
bis 10x/VO

45min

Störungen des Schluckaktes

krankhafte Störungen des
Schluckaktes

SC1

30min

60 Einheiten

mind.
1x wöchtl.

Erst-VO:
bis 10x/VO

Folge-VO:
bis 10x/VO

45min

60min

Schädigungen im Kopf-
Hals-Bereich

SC2

30min

30 Einheiten

mind.
1x wöchtl.

45min

60min

Nähere Angaben z.B. zur Leitsymptomatik, Ziel der Behandlung und zur weiterführenden Diagnostik entnehmen Sie bitte dem vollständigen Text der Heilmittelrichtlinien.

Diese Übersicht wurde erstellt vom dbs (Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten).